Digitale Barrierefreiheit von Websites und Webshops in 2025: Warum sie unverzichtbar ist und wie man sie umsetzt

In einer Welt, die immer digitaler wird, sollte eines klar sein: Jeder muss Zugang zu Online-Inhalten haben – egal, ob es sich um einen Blog, einen Webshop oder eine komplexe Plattform handelt. Aber wie oft passiert es, dass Nutzerinnen mit Behinderungen auf Hindernisse stoßen? Viel zu oft. Digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur ein nettes Extra – sie ist unverzichtbar, um wirklich alle Menschen einzubinden.

Warum ist das Thema gerade 2025 so relevant? Einerseits fordern immer mehr Gesetze Barrierefreiheit ein, andererseits erwarten Kund*innen zunehmend, dass ihre Bedürfnisse respektiert werden. Und mal ehrlich: Ein barrierefreier Webshop ist nicht nur inklusiv, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

Hier erfährst du, was digitale Barrierefreiheit bedeutet, welche Herausforderungen es gibt und wie du deine Website oder deinen Webshop fit für alle machst.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und Webshops so gestaltet sind, dass jede*r sie nutzen kann – unabhängig von physischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Das umfasst:

  • Screenreader-Kompatibilität: Blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderungen können Inhalte über Vorlesesoftware erfassen.
  • Tastaturbedienbarkeit: Nicht alle können eine Maus nutzen – die Navigation muss auch per Tastatur möglich sein.
  • Kontraste und Schriftgrößen: Menschen mit Sehschwäche profitieren von klaren Kontrasten und skalierbaren Texten.
  • Einfache Sprache: Komplexe Texte können für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen schwer verständlich sein.

Das Ziel? Niemand soll ausgeschlossen werden – ob beim Stöbern im Online-Shop oder beim Lesen eines Blogartikels.

Warum ist digitale Barrierefreiheit 2025 so wichtig?

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass digitale Barrierefreiheit keine Option, sondern eine Notwendigkeit ist. Warum?

  • Gesetzliche Vorschriften: In vielen Ländern, insbesondere in der EU, sind barrierefreie Websites für öffentliche Einrichtungen verpflichtend. Auch für Unternehmen wird der Druck größer.

  • Wirtschaftliche Vorteile: Menschen mit Behinderungen haben eine enorme Kaufkraft. Barrierefreie Webshops können eine größere Zielgruppe erreichen.

  • Reputationsgewinn: Unternehmen, die auf Barrierefreiheit setzen, zeigen soziale Verantwortung und können sich positiv von der Konkurrenz abheben.

  • Inklusiver Fortschritt: Barrierefreiheit ist ein Schritt zu einer gerechteren Gesellschaft, in der jede*r die gleichen Chancen hat.

Ein Beispiel: Stell dir vor, eine Kundin mit Sehbehinderung möchte in deinem Webshop einkaufen, kann aber die Navigation nicht nutzen. Das frustriert nicht nur die Person, sondern bedeutet für dich auch einen entgangenen Verkauf.

Typische Barrieren und wie man sie behebt

Fehlende Alternativtexte für Bilder

Viele Websites und Webshops verzichten auf Alternativtexte für Bilder. Für Nutzer*innen von Screenreadern sind diese jedoch entscheidend, um zu verstehen, was auf einem Bild dargestellt wird.

  • Lösung: Füge zu jedem Bild eine aussagekräftige Beschreibung hinzu. Beispiel: Statt „Bild123.jpg“ schreibe „Frau mit Hund im Park“.

Komplizierte Navigation

Dropdown-Menüs, versteckte Buttons oder unlogische Strukturen können Nutzer*innen verwirren.

  • Lösung: Sorge für eine klare, logische Navigation. Teste, ob deine Website auch nur mit der Tastatur bedienbar ist.

Mangelnde Kontraste

Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund? Ein Albtraum für viele Menschen mit Sehschwächen.

  • Lösung: Verwende kontrastreiche Farben und biete die Möglichkeit, Schriftgrößen zu verändern.

Videos ohne Untertitel

Ohne Untertitel sind Videos für Menschen mit Hörbehinderungen unzugänglich.

  • Lösung: Füge jedem Video Untertitel oder ein Transkript hinzu.

Vorteile barrierefreier Websites und Webshops

Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen von Vorteil. Hier ein paar Beispiele, wie alle davon profitieren:

  • Bessere Nutzererfahrung: Klare Strukturen und einfache Sprache erleichtern allen die Navigation.

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreie Websites werden oft besser gerankt, da sie strukturierter sind und mehr Menschen ansprechen.

  • Höhere Conversion-Raten: Wenn sich alle Nutzer*innen auf deiner Seite wohlfühlen, kaufen sie eher ein.

Ein Beispiel: Ein barrierefreier Webshop kann nicht nur von einem blinden Kunden genutzt werden, sondern auch von jemandem, der gerade mit einem kleinen Smartphone-Bildschirm unterwegs ist.

So machst du deine Website oder deinen Webshop barrierefrei

1. Nutze Barrierefreiheits-Tools

Es gibt zahlreiche Tools, die dir helfen, Barrieren zu identifizieren. WAVE oder Axe sind beispielsweise beliebte Optionen.

2. Arbeite mit Expert*innen zusammen

Wenn du unsicher bist, hole dir professionelle Hilfe. Barrierefreiheits-Expert*innen können deine Website analysieren und Verbesserungen vorschlagen.

3. Teste deine Website selbst

Versuche, deine Seite nur mit der Tastatur zu bedienen oder nutze einen Screenreader. So bekommst du ein Gefühl dafür, wo es hakt.

4. Schulungen für dein Team

Sensibilisiere dein Team für das Thema Barrierefreiheit. Je mehr Menschen sich auskennen, desto besser.

5. Denke langfristig

Barrierefreiheit ist keine Einmalaufgabe. Aktualisiere deine Inhalte und Funktionen regelmäßig, um neue Standards einzuhalten.

Pflicht zur Barrierefreiheit: Was ist zu tun?

Ab wann und für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Stichtag für das Gesetz ist der 28. Juni 2025. Produkte, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden und Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein.

Beispiele für Produkte, die dem BFSG unterliegen, sind unter anderem Computer, Tablets und Handys, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Reader, Automaten (u. a. Geld- und Ticketautomaten), sowie Router.

Zu Dienstleistungen zählen neben dem Personenverkehr auch Telefon- und Messenger-Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Viele Websites fallen ebenfalls unter diese Kategorie, insbesondere natürlich Webshops, aber auch andere Dienstleistungen, wie Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheit?

Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Falls die Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Pflichten des BFSG ausgenommen werden.

Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsbeistand

Ziehen Sie auf jeden Fall einen Rechtsbeistand hinzu, wenn Sie vermuten, nicht unter die Regelungen zu fallen, oder wenn Sie die notwendigen Änderungen nicht vornehmen können. Eine barrierefreie Website hat viele Vorteile, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Berücksichtigen Sie Barrierefreiheit daher auf jeden Fall in neuen Projekten.

Pflicht zur Barrierefreiheit: Was ist zu tun? 

  • Ihre Website oder Onlineshop muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen.
  • Sie müssen eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit” auf Ihrer Internetseite veröffentlichen. Diese Erklärung enthält Informationen darüber, wie Sie die Barrierefreiheit sicherstellen, sowie über die Teile Ihrer Website oder Ihres Onlineshops, welche (noch) nicht barrierefrei sind.
  • Ihre Internetseite muss eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der Nutzer*innen Barrieren melden können.

Quelle

Fazit: Mach Deine Website barrierefrei!

2025 ist digitale Barrierefreiheit kein Bonus mehr, sondern eine Voraussetzung für erfolgreiche Websites und Webshops. Sie ist nicht nur ein Zeichen von sozialer Verantwortung, sondern auch ein handfester Wettbewerbsvorteil.

Bereite Dich auf digitale Barrierefreiheit 2025 vor – wir zeigen Dir, wie Du Deine Inhalte für alle zugänglich machst und gesetzliche Vorgaben erfüllst.

Bis einschließlich dem 20.06. bin ich nicht im Büro. In sehr dringenden Fällen können Sie mich unter +49 151 54725209 erreichen.